Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeines

  • Allen Leistungen (einschließlich Lieferungen, Angeboten und Serviceangeboten) (nachfolgend allgemein „Leistungen“) der boneArtis AG (nachfolgend „BONEARTIS“) liegen diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) zugrunde. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die BONEARTIS mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) über die angebotenen Leistungen abschließt. Von diesen AGB ganz oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt BONEARTIS nicht an, es sei denn, BONEARTIS hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn BONEARTIS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. 
  • Diese AGB haben ebenfalls Geltung für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden. 
  • Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unseredie schriftliche Bestätigung von BONEARTIS maßgebend. 
  • Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 
  • Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 

 

Angebot; Vertragsschluss

  • Die Angebote von BONEARTIS sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn BONEARTIS dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen BONEARTIS sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. 
  • Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn BONEARTIS die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung schriftlich annimmt oder die Bestellung ausführt. 
  • Bei der Bestellung über den boneArtis AG Onlineshop dental.boneartis.com ist Ihr Vertragspartner die boneArtis AG Schweiz, CHE-115.069.633, Gersauerstrasse 23, 6440 Brunnen. Durch Anklicken des Buttons “jetzt kaufen” geben Sie eine verbindliche Bestellung über die Artikel im Warenkorb ab. Den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen wir Ihnen unmittelbar per E-Mail nach dem Absenden der Bestellung. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung zustande. 
     

Online-Shop 

  • Nachweis der Unternehmereigenschaft 

Der Online-Shop von BONEARTIS richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB („Unternehmer“). BONEARTIS kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der jeweilige Unternehmer BONEARTIS seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe seiner UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von dem Unternehmer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. 

  • Registrierung im Online-Shop; Verarbeitung von personenbezogenen Daten 
  • Der Unternehmer kann im Online-Shop von BONEARTIS Waren oder Dienstleistungen als Gast oder als registrierter Benutzer bestellen. Als registrierter Benutzer muss der Unternehmer nicht jedes Mal seine persönlichen Daten angeben, sondern der Unternehmer kann sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit seiner E-Mail-Adresse und dem von ihm bei Registrierung frei gewählten Passwort in seinem Kundenkonto anmelden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von BONEARTIS angebotenen Waren. Für Informationen zur Verarbeitung der Daten des Unternehmers hat dieser die Datenschutzinformation von BONEARTIS zu lesen, die der Unternehmer unter folgendem Link [] abrufen kann. Mit der Anmeldung wählt der Unternehmer einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten, d.h. Personen außerhalb seines Unternehmens oder Personen in seinem Unternehmen, die keine Vertretungsberechtigung haben, keinesfalls mitzuteilen.  
  • Der Unternehmer kann seine Registrierung jederzeit wieder unter „Mein Konto“ löschen. Soweit sich die persönlichen Angaben des Unternehmers ändern, ist dieser selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Mein Konto“ vorgenommen werden. 
  • Zustandekommen des Vertrags; Vertragssprache 
  • Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen im Online-Shop von BONEARTIS stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar. 
  • Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Unternehmer ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Waren und/oder Dienstleistungen ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Unternehmer eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme seines Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmer und BONEARTIS kommt zustande, sobald BONEARTIS die Bestellung und/oder Buchung des Unternehmers durch eine gesonderte E-Mail annimmt bzw. die Ware in den Versand gibt. Der Unternehmer soll regelmäßig den SPAM-Ordner seines E-Mail-Postfachs überprüfen. 
  • Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information des Unternehmers. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang. 
  • Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern 

Im Rahmen des Bestellprozesses legt der Unternehmer zunächst die gewünschten Waren oder Dienstleistungen in den Warenkorb. Dort kann der Unternehmer jederzeit die gewünschte Stückzahl ändern oder ausgewählte Waren oder Dienstleistungen ganz entfernen. Sofern der Unternehmer Waren oder Dienstleistungen dort hinterlegt hat, gelangt der Unternehmer jeweils durch Klicks auf die „Weiter“-Buttons zunächst auf eine Seite, auf welcher er seine Daten eingibt und anschließend die Versand- und Bezahlart auswählen kann. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf welcher der Unternehmer seine Angaben überprüfen kann. Eingabefehler (zB bzgl. Bezahlart, Daten oder der gewünschten Stückzahl) kann der Unternehmer korrigieren, indem er bei dem jeweiligen Feld auf „Bearbeiten“ klickt. Falls der Unternehmer den Bestellprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ die Erklärung des Unternehmers verbindlich iSd Ziffer III.3 lit. b) dieser AGB. 

  • Speicherung des Vertragstexts 

Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Unternehmer per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebots bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch BONEARTIS erfolgt nicht. 

Lieferbedingungen; Lieferfristen; Annahmeverzug

  • Lieferungen erfolgen ab Werk. 
  • Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von unsBONEARTIS bei Annahme der Bestellung angegeben. Der Beginn der Lieferfristen setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen BONEARTIS und dem Kunden geklärt sind. Eine Lieferfrist ist gewahrt, wenn die Ware von BONEARTIS zum vereinbarten Termin als versandbereit gemeldet wurde.  
  • Der Eintritt des Lieferverzugs von BONEARTIS bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist für den Eintritt des Verzugs aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.  
  • Sofern BONEARTIS verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die BONEARTIS nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird BONEARTIS den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig eine neue angemessene Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht möglich, ist BONEARTIS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird BONEARTIS unverzüglich erstatten. 
  • Verzögert sich die Leistung durch von BONEARTIS nicht zu vertretende Umstände, haftet BONEARTIS nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen. Dies gilt insbesondere für von BONEARTIS oder seinen Lieferanten nicht zu vertretende Betriebsstörungen, insbesondere durch Streik, Aussperrung, unverschuldete behördliche Eingriffe sowie weitere Fälle höherer Gewalt. Sofern solche Ereignisse BONEARTIS die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist BONEARTIS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber BONEARTIS vom Vertrag zurücktreten. 

BONEARTIS ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn 

  • die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, 
  • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und 
  • dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, BONEARTIS erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). 
  • Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, so ist BONEARTIS berechtigt, für die Dauer des Verzuges Ersatz für etwaige Mehraufwendungen, einschließlich der üblichen Lagerkosten zu verlangen. Das Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum; der Lagerschein ersetzt die Versanddokumente. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Abnahme ist BONEARTIS berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 

Preise 

  • Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk, exklusive Fracht, Verpackung, Zwischenlagerung, Versicherung, Zoll, Gebühren und sonstiger öffentlicher Abgaben. 
  • Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, die jeweils gesondert ausgewiesen ist. 
  • Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung bzw. Abnahme der Ware.   
  • Die Preise des Onlineshops dental.boneartis.com verstehen sich exkl. MwSt. in Schweizer Franken. 

Zahlungen 

  • Die Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne jeden Abzug nur direkt an BONEARTIS zu leisten. Ein Skontoabzug ist nur nach Maßgabe der einschlägigen Angaben auf der Rechnung zulässig. 
  • Zahlungsrückstände sind ungeachtet eines Vertretenmüssens des Käufers nach Ablauf der Zahlungsfrist mit den gesetzlichen Verzugszinsen, sofern keine einzelvertragliche Regelungen bestehen, zu verzinsen. Sofern weitere Mahnungen erforderlich sind, werden diese mit 5,00 EUR pro Mahnung berechnet.  
  • Wechsel (auch Kundenwechsel), Schecks und Zessionen werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont, Wechselspesen u.ä. Abgaben sind vom Kunden auf Anforderung unverzüglich zu erstatten. 
  • Gegen die Forderungen von BONEARTIS darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts. Zurückbehaltungsrechte wegen Mängeln sind unter den vorstehenden Voraussetzungen nur in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Mangel zulässig. 
  • BONEARTIS behält sich vor, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des Rechnungswertes zu verlangen. 
  • Grundsätzlich bietet BONEARTIS die Zahlarten Rechnung, Vorkasse, Paypal, TWINT, Kreditkarten an. BONEARTIS behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Bitte beachten Sie, dass BONEARTIS Zahlungen lediglich von Konten in der Schweiz und innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptiert. Etwaige Kosten einer Geldtransaktion sind vom Kunden zu tragen. Der Kaufpreis wird bei Kauf auf Rechnung am Tag des Eingangs der Lieferung beim Kunden zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeitseintritt, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Ab der letzten Mahnung (2te Mahnung) verrechnet die Karr Dental AG eine Mahngebühr in Höhe von CHF 25.00 pro Mahnung. Der offene Rechnungsbetrag (inkl. Mahngebühren) kann zu Zwecke des Inkassos abgegeben oder verkauft werden. Der Kunde ist neben der Begleichung des Rechnungsbetrages auch zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehen. Der Kunde ist einverstanden, dass Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen in elektronische oder in Papierform erhalten werden.  
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Zahlungspflichten mit Gegenansprüchen zu verrechnen oder fällige Zahlungen aufgrund von Mängelbeanstandungen, wegen Fehlens einzelner Teile oder Verzögerungen in der Lieferung zurückzubehalten, sofern und soweit BONEARTIS hierzu nicht schriftlich ihre Zustimmung gegeben hat. 
  • Bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins durch den Kunden hat BONEARTIS insbesondere das Recht, jederzeit nach Ansetzung einer Nachfrist von 10 Tagen die Leistungserfüllung zu unterbrechen bzw. vom betroffenen Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird von seiner Annahmepflicht nicht befreit. BONEARTIS behält sich das Recht vor, die auszuliefernden Waren auf Kosten des Kunden gegen Nachnahme zu liefern. 

Gefahrübergang, Versand 

  • Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung ab Werk oder im Falle der Abholung durch den Kunden mit deren Bereitstellung auf diesen über. 
  • Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Kunden, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Kunden über. 
  • Falls der Kunde nicht besondere Versandanforderungen rechtzeitig im Voraus gegenüber BONEARTIS benannt hat, ist BONEARTIS berechtigt, den Versand der Ware auf dem nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen besten Wege zu bewirken. 
  • Alle Versandkosten trägt der Kunde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

Eigentumsvorbehalt 

An Abbildungen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Katalogen und sonstigen Unterlagen, auch elektronischer Form, behält sich BONEARTIS sämtliche Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte vor. Dies gilt insbesondere auch für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. 

Bis zur Erfüllung aller BONEARTIS zustehenden Ansprüche bleibt die Ware Eigentum von BONEARTIS. 

Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde gegenüber BONEARTIS verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren, sowie in angemessenem Umfang auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und dieses auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus an BONEARTIS ab. BONEARTIS nimmt die Abtretung hiermit an. 

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor der vollständigen Begleichung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen, der Stellung von Anträgen auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde BONEARTIS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist BONEARTIS berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; BONEARTIS ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf BONEARTIS diese Rechte nur geltend machen, wenn BONEARTIS dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 

Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.: 

  1. a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unsererder Waren von BONEARTIS entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei BONEARTIS als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt BONEARTIS Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
  2. b) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges zu veräußern, wenn er sich das Eigentum an der Vorbehaltsware gegenüber seinen Abnehmern gemäß dieser Ziffer VIIVIII vorbehält. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung besteht nicht, wenn und soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht berechtigt.
  3. c) Der Kunde tritt bereits jetzt alle sich aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden Forderungen aus dem von ihm mit seinen Kunden vereinbarten Eigentumsvorbehalt an BONEARTIS zur Sicherung aller, auch künftiger, Forderungen von BONEARTIS aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ab. Dies gilt auch dann, wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wurde oder an mehrere Abnehmer des Kunden weiterveräußert wurde. BONEARTIS nimmt diese Abtretung an.
  4. d) Der Kunde ist auch nach dieser Abtretung berechtigt, die Forderungen aus einem Weiterverkauf selbst einzuziehen. Die Befugnis von BONEARTIS, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. BONEARTIS verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, BONEARTIS die Einziehungsbefugnis nicht widerrufen hat, und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden vorliegt. Auf Verlangen von BONEARTIS hat der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen, an wen er die Ware veräußert hat, welche Forderungen ihm aus der Veräußerung entstehen und er hat alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
  5. e) BONEARTIS verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die BONEARTIS zustehenden Sicherheiten nach eigener Auswahl sofort in dem Umfang freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Ansprüche nicht nur vorübergehend um mehr als 10% übersteigt.

 Warenrücknahme (außerhalb Gewährleistung) 

  • Einer Rücknahme der Ware aus Kulanz muss BONEARTIS ausdrücklich schriftlich zustimmen. Eine Rechtspflicht oder Obliegenheit hierzu besteht nicht. Der bei Warenrücknahme zu vergütende Wert bemisst sich anhand des Alters, der Beschaffenheit und der Wiederverkaufsfähigkeit der Ware. 
  • Von der Rücknahme sind Sonderanfertigungen, die ausdrücklich bestellt wurden oder die nicht im Standardsortiment von BONEARTIS sind, grundsätzlich ausgeschlossen. 
  • Der Kunde trägt das Risiko und die Kosten für den Transport der zurückgenommenen Ware. 
  • Geöffnete Original- und Blisterverpackungen, deren Einzelteile und Produkte sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. 

Transportversicherung / Rücknahme der Verpackung 

  • Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden versichert BONEARTIS die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken. Die Kosten dafür trägt der Kunde. 
  • Soweit BONEARTIS nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist, Verpackungen zurückzunehmen, wird er sie auf seine Kosten bei dem Kunden abholen. Über die Einzelheiten verständigen sich die Parteien gesondert. 

Gewährleistungsrechte bei Sachmängeln 

  • Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn BONEARTIS nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge BONEARTIS nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von BONEARTIS ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an BONEARTIS zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet BONEARTIS die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.  
  • Soweit ein von BONEARTIS zu vertretender Mangel der Leistung vorliegt und fristgerecht gerügt wurde, wird BONEARTIS diesen Mangel nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist unentgeltlich nachbessern oder neuliefern („Nacherfüllung“). 
  • BONEARTIS ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 
  • Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet BONEARTIS nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann BONEARTIS vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. 
  • In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von unsBONEARTIS Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist BONEARTIS unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn BONEARTIS berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 
  • Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt abweichend von Artikel 210 und 371 (OR) ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. 

Sonstige Haftung 

  • Die Haftung von BONEARTIS auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer XIXII eingeschränkt. 
  • BONEARTIS haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung von BONEARTIS zur rechtzeitigen Lieferung, ggfs. Installation des von wesentlichen Mängeln freien Produkts. In diesem Fall ist die Haftung von BONEARTIS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Übrigen haftet BONEARTIS nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. 
  • Bei Verlust von Daten haftet BONEARTIS nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. 
  • Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist stets ausgeschlossen. 
  • Die sich aus dieser Ziff. XIXII. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden BONEARTIS nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Die Einschränkungen der Ziffer XIXII. gelten nicht für die Haftung von BONEARTIS wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und nach dem Produkthaftungsgesetz. 
  • Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gem. Ziff. XXI.7. gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung §§ 210 §§371 (OR)) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern nicht anders verlautbart in diesen AGBs. 

Geheimhaltung 

  • Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit der Leistung bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen betrieblichen und technischen Angelegenheiten von BONEARTIS geheim zu halten, auch über die Dauer des Vertrages hinaus. 
  • Die Geheimhaltungspflicht endet, wenn die Informationen öffentlich bekannt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung beruht. 

 

Exportkontrolle 

  • Die Erfüllung der Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass diesen keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 
  • Verzögerungen infolge von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten insoweit außer Kraft. 
  • Ist BONEARTIS eine Vertragserfüllung aufgrund nicht erteilter Genehmigungen nicht möglich, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Waren als von Anfang an nicht wirksam vereinbart. Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden entstehen daraus nicht. 
  • Die Beschaffung einer etwa erforderlichen Einfuhrgenehmigung obliegt dem Kunden. 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand 

  • Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Schweiz (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).  
  • Ist der Käufer Kaufmann i.S.d Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Schwyz. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. BONEARTIS ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.  
  • Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am jeweiligen Sitz der BONEARTIS zuständig. 

Schlussbestimmungen 

  • Ansprüche des Kunden können nur mit der schriftlichen Zustimmung von BONEARTIS abgetreten werden. 
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en), insbesondere auch Vorschriften des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), soweit anwendbar, einzuhalten.  
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt oder beeinträchtigt dies die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Regelung durch eine rechtswirksame Ersatzregelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Absichten der Bedingungen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke. 

Stand: Brunnen, im Dezember 2018März 2023  

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